IMPRESSUM


 

Optimert für Firefox 3

Firefox_Download
125 Jahre Tastrup 5

Ein großes Ereignis wirft seine Schatten voraus. Die freiwillige Feuerwehr Tastrup wird im kommenden Jahr 125 Jahre alt und das wird vom 02. Juli bis 04. Juli 2010 ausgiebig gefeiert.

Deutsch
Dänisch
Englisch
Feuerwehr Arrach
Fach
Radio112

Besucher der Homepage:

Counter 

Die Geschichte der Freiwilligen Feuerwehr Tastrup
[von Joachim Wilke]

  • Seite 1

    Die Gefahr eines Feuers war bei unseren Vorfahren ungleich größer, weil der Umgang mit Feuer, das für Kochen, Heizen und Licht benötigt wurde, zum täglichen Leben gehörte. Außerdem waren Ställe und Wohnhäuser leichter entzündlich. Kam es zum Brand, war oft nicht nur ein Haus bedroht, sondern durch das schnelle Übergreifen der Flammen auf die weichgedeckten Dächer ganze Ortsteile. Bei Gewitter stellten die Einwohner vorsorglich die wichtigsten Gegenstände für den Ernstfall bereit.

    Das Feuerlöschwesen entwickelte sich in den mittelalterlichen Städten und Landgemeinden sehr unterschiedlich. Die stets große Furcht vor der flammenden Gefahr spiegelt sich auch in den drakonischen Strafen für Brandstifter wider: Im Mittelalter wurden sie öffentlich hingerichtet. Der Löscheimer, meist aus Leder und mit dem Namen des Besitzers versehen, war in jener Zeit sehr bedeutsam für das Feuerlöschwesen. Bei Ausbruch eines Feuers waren alle Bürger aufgefordert, zu helfen. Wegen des ausgeprägten Gemeinwesens in Tastrup wird es auch vor Gründung von Brandwehren immer tatkräftige Männer gegeben haben, die die Führung am Brandort übernahmen. So gab es das ungeschriebene Gesetz der Hand- und Spanndienste, bei denen sich jeder verpflichtete mit anzupacken.

    Eine erste Brand Verordnung, die auch für Tastrup galt, erließ am 20. Juni 1776 der dänische König Christian VII. Grundpfeiler der Verordnung waren die Feuerversicherung, der Brandschutz und das Feuerlöschwesen. So schrieb die Verordnung vor, dass das Rauchen einer Pfeife in Gebäuden nur erlaubt war, „wenn die Tabakpfeife mit einem metallenen Deckel versehen war." Auch auf die Verpflichtung zur Hilfe beim Löschen geht die Bestimmung ein:
    “Die sammtlichen Hauswirthe, Knechte und Mägde in dem Orte, wo ein Feuer ausgebrochen ist, sollen gleich, wann ihnen der Brand bekannt geworden ist, mit den in ihren Häusern befindlichen Brandgeräthen, andren Wassereimern, Kesseln, Aexten und Beilen nach dem im Feuer stehenden Gebäude hineilen und sich den dem gegenwärtigen Brandaufseher oder Branddirectore, mittels Ablieferung eines Zeichens, melden.“

    Herzstück der neuen Verordnung war aber, dass in jedem Dorf ein Brandaufseher zu ernennen war, der als Wehrführer, Brandkommissar und Schornsteinfegermeister in einem die Löscharbeiten überwachte. Hausbesitzer waren verpflichtet, ihre Gebäude bei der Brandkasse zu versichern. Brandaufseher für die Dorfschaft Tastrup waren Hufner W. Hahne (vom 17. Juni 1869), Käthner und Krüger H. Hollensen (vom 8. Januar 1874), Hufner H. Cordsen (vom 22. Juni 1877) und Meiereibesitzer E. Kock (vom 5. August 1881).

    Eine „Instruction für die Brandaufseher des Amtes Flensburg" von 1835 verpflichtete zu Vorsorgemaßnahmen im Brandfall. So mussten „Voll- und Halb-Hufner zwei Mann, Viertel-Hufner und Käthner (insofern letztere nicht über 60 Jahre alt sind) einen Mann" zur Brandbekämpfung stellen. In seinem Haus hatte ein Hufner „eine brauchbare Leiter, nach Beschaffenheit der Gebäude zu 12 bis 20 Sprossen, einen ledernen Eimer, eine zehn Fuß lange Stange mit Wischer, ein Bootshaken und eine dichte Lanterne“ aufzubewahren. Ein Käthner musste immerhin noch einen „ledernen Eimer, eine zehn Fuß lange Stange mit Wischer und eine dichte Lanterne" bereitstellen. Gespannhalter sollten Pferde und Wagen zur Verfügung stellen. In jedem „kleineren Dorfe" von wenigstens zehn Häusern mussten eine große Feuerleiter mit 20-24 Sprossen mit einem Fuß Zwischenraum und starken Rieht- und Stützgabeln, zwei Feuerhaken mit eisernen Ringen und zwei lederne Eimer vorhanden sein.

    Die Geburtsstunde der Tastruper Wehr geht auf eine „Polizeiverordnung über das Feuerlöschwesen" vom 15. April 1889 zurück. In demselben Jahr gründeten 27 aktive Mitglieder die Brandwehr Tastrup als Pflichtfeuerwehr. Brandmeister übernahmen nun die Aufgaben des Brandaufsehers, der Amtsvorsteher wurde Oberbrandmeister.

    In einigen Gemeinden, darunter Sünderup-Tarup, Hürup, Jürgensgaard und Engelsby, gab es schon vor 1889 Freiwillige Feuerwehren. Da sie „dem öffentlichen Bedürfnis" genügten, mussten dort keine neuen Brandwehren gegründet werden. Auch in der Gemeinde Tastrup hatte der Brandschutz bereits einen hohen Stellenwert, was etwa die Existenz einer Spritzenkasse zeigt.

    Akted

    [Zum vergrößern, das Bild anklicken]

    1891 kaufte die Tastruper Wehr auf Beschluss der Gemeindeversammlung - der heutigen Gemeindevertretung - eine Zubringerspritze (No 5 für 650 Mark) der Firma Heinrich Kurtz aus Stuttgart. Erstmals musste sie jetzt nicht mehr mit einer kleinen Handspritze löschen. Diese verkaufte sie für 20 Mark und 50 Pfennig an den Sattlermeister Schütte.

    Das erste Spritzenhaus von Tastrup stand auf dem Grundstück der Familie Jansen (hinter dem Haus Hummelroi 3), wich allerdings 1901 dem Bau der Kleinbahn. In demselben Jahr bestimmte eine Kommission aus fünf Mitgliedern, dass das neue Spritzenhaus an der Schule stehen sollte (Gelände des heutigen Spielplatzes an der Einmündung Hummelroi/'Pull).

    1907 wurden in einigen Tastruper Haushalten Fernsprecher installiert und die Häuser als „Feuermeldestellen" gekennzeichnet. In Tastrup wurde die erste „gemeindliche öffentliche Sprech- und Feuermeldestelle" bei Witwe Jansen eingerichtet.

  • Seite 2
  • Seite 3