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Der Jugendausschuss wird von den Mitgliedern der Jugendfeuerwehr für die Dauer von einem Jahr gewählt. Er erfüllt im klassischen Sinne die Aufgaben eines Vorstandes. Er setzt sich zusammen aus der Jugendgruppenleitung und aus den Jugendgruppenführern. Weitere Mitglieder ist der/die Schriftführer/in und der/die Kassenwart/in, sowie eine bestimmte Anzahl von Beisitzern. Zu den Aufgaben des Jugendausschusses gehören unter anderem die Durchführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung, sowie die Beratung über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern. Zudem plant und gestaltet der Jugendausschuss maßgeblich die Jugendarbeit innerhalb der Jugendfeuerwehr.
An den Sitzungen des Jugendausschusses nimmt der Jugendwart und seine Stellvertreter mit beratender Stimme teil. Bei Abstimmungen haben diese Personen aber kein Stimmrecht.
Kurz gesagt: Die Jugendlichen innerhalb der Jugendfeuerwehr bestimmen selbst was gemacht wird. Da redet ihnen keine Erwachsener rein. Sie bestimmen selbst, wofür ihr Geld ausgegeben werden soll und wie der Dienstplan gestaltet wird.
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